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Corona-Update

Erstellt von Albert Brons Saison 21/22

aktuelle Informationen zur neuen CoronaSchuVo

Ab dem 15.05.2021 gilt in NRW eine neue Corona-Schutzverordnung (CoronaSchVO), diese tritt dann in Kraft, wenn in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt der 7-Tage-Inzidenz-Wert stabil unter 100 liegt. "Stabil" bedeutet: an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen. Wichtig: das erreichen dieser Stabilität muss durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) festgestellt werden, einen Automatismus gibt es hier nicht.

Die neue CoronaSchVO sieht unter anderem auch Lockerungen für den Sportbereich vor. So sind ab einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von unter 100 sportliche Aktivitäten im Außenbereich möglich, ab einem Wert von 50 auch wieder in der Halle. Dabei gelten natürlich gewisse Einschränkungen, die der Landessportbund (LSB) in den angefügten Grafiken veranschaulicht hat, diese sind auch auf der Webseite des LSB nachzulesen: NRW beschließt weitreichende Lockerungen für den Sport | Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V. (lsb.nrw)

Laut RKI hat Duisburg heute erstmalig wieder eine 7-Tage-Inzident von unter 100 (um genau zu sein 94,2), möglichweise könnte somit in der kommenden Woche Sport im Außenbereich stattfinden.